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Glossar

Was ist E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen.

Empfang: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen anzunehmen — ein E-Mail-Postfach genügt technisch, die Rechnung muss aber verarbeitet werden können.

Versand (Übergang): Bis Ende 2026 dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen senden; ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle.

Betroffen ist der inländische B2B-Umsatz. Was für einen konkreten Betrieb gilt, hängt vom Einzelfall ab — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Gesetzeslage und die eigene Steuerberatung. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung dient der Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist E-Rechnungspflicht? — einfach erklärt · Invoapi