Was ist E-Rechnungspflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen.
Empfang: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen anzunehmen — ein E-Mail-Postfach genügt technisch, die Rechnung muss aber verarbeitet werden können.
Versand (Übergang): Bis Ende 2026 dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen senden; ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle.
Betroffen ist der inländische B2B-Umsatz. Was für einen konkreten Betrieb gilt, hängt vom Einzelfall ab — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Gesetzeslage und die eigene Steuerberatung. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung dient der Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

